Ja. Ab dem 23.12.2020 tritt das Gesetz über die Teilung der Maklerprovision und somit das neue Maklerrecht in Kraft. Somit müssen sich künftig Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Immobilienkauf teilen. Das neue Maklerecht gilt nicht für Gewerbeimmobilien.
Ein seriöser Makler arbeitet transparent.
Ein seriöser und guter Makler wird Ihren Fragen immer offen begegnen und Ihnen bereitwillig Auskunft erteilen. Sie dürfen erwarten, dass er Ihnen alles Wesentliche offenlegt. Er informiert Sie ausgiebig darüber, welche Maßnahmen er trifft, um Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Darüber hinaus setzt er Sie in Kenntnis, wie er für Sie als potentiellen Käufer oder Mieter das für Sie passende Objekt findet.